Bürgergeld, Hartz IV, Grundsicherung, Sozialhilfe …

Armut beschämt nicht die betroffenen Menschen, Armut beschämt die Gesellschaft.

(Ruth Dreifuss)

Über uns …

Bereits seit 2005 bin ich als Anwalt in Radeberg mit den Interessenschwerpunkten Sozialrecht (insbesondere Hartz 4) und Arbeitsrecht tätig und vertrete meine Mandanten seitdem u. a. vor Behörden und Gerichten bundesweit.

Ablehnungsbescheide sowie die Streichung sozialer Leistungen drängen Menschen an den Rand des Existenzminimums. Wenn Sie sich gegen die Entscheidung von Behörden, wie Jobcentern, Sozialämtern oder der Arbeitsagentur wehren möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein. 

  • Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen gegenüber Behörden mit Rat und Tat zur Seite steht?
  • Werden Ihnen vom Jobcenter oder Sozialamt unrechtmäßig Leistungen versagt oder gar zurückgefordert?
  • Lehnt die Agentur für Arbeit Ihnen die Zahlung von Arbeitslosengeld ab oder wird Ihnen gegenüber rechtswidrig eine Sperrzeit angeordnet?
  • Oder wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse zu Unrecht kein Krankengeld mehr gezahlt oder werden ungerechtfertigte Beiträge festgesetzt?
  • Lehnt die Rentenversicherung Ihnen die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ungerechtfertigt ab?

Dann benötigen Sie schnelle und unkonventionelle Hilfe!

Wir legen für Sie Widerspruch ein, erheben Klage vor dem Sozialgericht oder bei behördlicher Untätigkeit im Antragsverfahren oder Widerspruchsverfahren auch Untätigkeitsklage. In dringenden Fällen stellen wir für Sie auch Eilanträge bei Gericht, damit Ihnen die Leistungen schnellstmöglich gewährt werden.

Beachten Sie unbedingt, dass die Fristen zur Einlegung von Widerspruch und Klage in der Regel nur einen Monat betragen, so dass wir schnell und fristgemäß reagieren müssen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch rund um die verschiedenen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung etc.) und beraten Sie bezüglich Arbeitslosengeld I und II (sog. Hartz IV).

Die Kosten für die Beratung/Bearbeitung Ihrer Angelegenheit werden für Leistungsbezieher in der Regel von der Behörde oder von der Staatskasse im Rahmen der Beratungshilfe übernommen.

Rufen Sie uns daher einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!

In dringenden Fällen oder wenn Ihnen die Anreise zu einem Termin nicht ohne Weiteres möglich ist, können Sie mir auch vorab telefonisch Ihr Anliegen schildern. Ich informiere Sie dann sofort über die zur Prüfung der Angelegenheit benötigten Unterlagen, welche Sie mir dann gern postalisch, per Telefax oder Email übermitteln können.

Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Kontakt

Wie erreichen Sie uns in Radeberg?

Möchten Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, fahren Sie bitte mit den Buslinien 302, 305, 307-310, 317 oder 322 bis zum Radeberger Bahnhof, von dort sind es noch ca. 10 Minuten zu Fuß stadtauswärts.

Bei Anfahrt mit dem Pkw finden Sie Parkmöglichkeiten an der Kanzlei sowie in den Nebenstraßen.

Rechtsanwalt
Enrico Schneider
Dresdener Straße 37
01454 Radeberg

Telefon: +49 (0) 35 28 – 41 88 92
Telefax: +49 (0) 35 28 – 41 93 47
E-Mail: res@​lskanzlei.de

Termine können über die angegebene Rufnummer oder per Email vereinbart werden.

Öffnungszeiten:

Bürgergeld, Hartz4, SGB II, Arbeitslosengeld2, Grundsicherung für Arbeitsuchende …

Diese Begriffe stehen alle für ein und dasselbe Gesetz, welches 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abgelöst hat, das Sozialgesetzbuch Zweites Buch ( SGB II).

Der Gesetzgeber hatte hiermit ursprünglich die Absicht verfolgt, den Leistungsempfängern den Lebensunterhalt für die vorübergehende Zeit der Arbeitsuche sicherzustellen. Tatsächlich stellt dies für viele Leistungsempfänger inzwischen aber nicht nur eine vorübergehende, sondern eine dauernde und meist einzige Hilfe zum Bestreiten des Lebensunterhalts dar.

Denn egal ob als Mini- bzw. Midijobber, Arbeitsuchender, Arbeitslosengeld 1 – oder Krankengeldbezieher, wenn die monatlichen Einnahmen zum Bestreiten des Lebensunterhalts nicht mehr ausreichen, ist die Stellung eines Antrags auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende die einzige Möglichkeit die finanzielle Lücke etwas zu schließen.

Denn entgegen des Wortlauts des Gesetzes „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ist eine Antragstellung auch schon möglich, wenn Sie nicht arbeitsuchend, sondern angestellt sind, die monatlichen Einnahmen aber nicht ausreichen, bspw. bei geringen Einnahmen durch Teilzeit, Kurzarbeit, Krankengeldbezug usw.

Aber auch wenn Sie arbeitsuchend sind und Ihnen dem Grunde nach Arbeitslosengeld (SGB III) von der Agentur für Arbeit zusteht, die Agentur für Arbeit aber aufgrund langer Bearbeitungsdauer Ihnen noch kein oder zu wenig Arbeitslosengeld (SGB III) bewilligt hat bzw. das Geld noch nicht Ende des Monats überwiesen sein wird, ist die Stellung eines Antrags auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vor Ablauf des Monats ratsam, um die entstandene finanzielle Lücke wenigstens teilweise zu schließen.

Um den Antrag noch vor Ablauf des Monats fristwahrend zu stellen, kann ein Antrag auch zunächst formlos (ohne Antragsunterlagen) beim Jobcenter per Telefax oder E-Mail gestellt werden.

In etwa so:

… Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ab Beginn des aktuellen Monats. Bitte übersenden Sie mir zur Vervollständigung meines Antrages die nötigen Antragsunterlagen.

Vielen Dank und viele Grüße, Max Mustermann …

Der nachfolgende Link generiert beispielhaft eine Muster-Email an das Jobcenter des Landratsamt Bautzen, welche Sie entsprechend vervollständigen/anpassen können:

leistung-km@​lra-bautzen.de

Damit haben Sie nun wirksam einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II für den Beginn des betreffenden Monats gestellt, denn der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück.

Wurde ein Hartz IV-Antrag per Email am letzten Tag des Monats am Abend losgeschickt, so hat der Antrag seine Gültigkeit. Das entschied auch das Bundessozialgericht mit Urteil vom 11.07.2019 zum Aktenzeichen B 14 AS 51/18 R. Allerdings soll die Email zum Beweis dringend aufgehoben werden.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen unkompliziert weiter!

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